
Das Handlungsfeld anti-Schwarzer Rassismus (ASR) im Kontext Verwaltung ist noch relativ neu. das gilt auch für das Land Berlin – trotz seiner politischen Vorreiterrolle im Rahmen der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2015 – 2024). Nach wie vor sind Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Berliner*innen daher als Kund*innen und als Mitarbeiter*innen von Verwaltungen mit Hürden und Barrieren konfrontiert.
Welche Möglichkeiten hat die Berliner Verwaltung, um die Gleichstellung von Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen zu verankern und den Abbau von anti-Schwarzem Rassismus in ihren Arbeitsroutinen voranzutreiben? Was bedeutet das für rassismuskritische Prozesse der Personal- und Organisationsentwicklung? Aber auch: Was braucht es, um eine barrierearme institutionelle Infrastruktur in der Verwaltung aufzubauen und zu verstetigen?
Diesen Fragen widmet sich die vorliegende Publikation mit Bestandsaufnahmen und Einbettungen, mit Begriffsklärungen, Reflexionen und Handlungsoptionen. Ziel ist es, sowohl konzeptionell und inhaltlich als auch rechtlich und mit konkreten Praxisbezügen an das Handlungsfeld ASR heranzuführen.
Die Online-Publikation findet Ihr hier.
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