Ansprechstelle zur Unterstützung der Berliner Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

Die Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2015-2024) ist sowohl Chance als auch Herausforderung. Um den Aufgaben, die sich daraus ergeben, gerecht zu werden, hat die RAA Berlin eine Ansprechstelle eingerichtet. Diese legt ihren Fokus auf Mitarbeitende der Verwaltung, berät in verunsichernden oder diskriminierenden Situationen, begleitet dazugehörige Sensibilisierungs- und Empowerment- Prozesse und vermittelt facheinschlägige Expert*innen.

Unsere bisherige Projektarbeit hat gezeigt, dass es einen erheblichen Bedarf der Wissensvermittlung zum Kontext UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft sowie zu anti-Schwarzem Rassismus und Fragen von Gleichstellung und Antidiskriminierung gibt. Bislang wurde dieser Bedarf mit der Bitte nach Schulungen und Fortbildungen verknüpft. Aus der Praxis wissen wir jedoch, dass dies aus verschiedenen Gründen nicht unbedingt zielführend ist.

Wir möchten deshalb dazu einladen, nachhaltige Wege zu beschreiten. Die Ansprechstelle soll es Menschen, die in der Verwaltung arbeiten, ermöglichen, über ihr Alltagsgeschäft zu sprechen und konkrete Situationen zu reflektieren. Ziel ist es, konstruktive Lösungen für sich und den eigenen Arbeitskontext zu finden sowie durch weiterführende Unterstützung diskriminierungskritische Reflexions- und Veränderungsprozesse anzuregen. Solche Prozesse können sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass sie gemeinsam erarbeitet und umgesetzt, sprich: erfahren werden.

Zentral in unserer Projektarbeit zur UN-Dekade ist ein konkreter Praxisbezug. Wir nehmen Fragen auf und konkretisieren Bedarfe, die sich aus ganz alltäglichen Arbeitsroutinen ergeben (können). Darüber hinaus versuchen wir, verunsichernde oder diskriminierende Situationen im jeweiligen Arbeitsbereich gemeinsam zu lokalisieren, zu benennen und besprechbar zu machen. Über diesen Praxisbezug erfolgt die Beratung, die immer vertraulich und immer prozessorientiert ist. Manchmal hilft ein Gespräch. In anderen Fällen braucht es vielleicht eine Begleitung, die mehrstufig angelegt ist. In wieder anderen Fällen sind vielleicht sehr spezielle Kenntnisse gefragt, sodass wir das Anliegen weitervermitteln und ggf. auch begleitend beraten.

Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung sind nicht nur in unterschiedlichen Bereichen tätig oder haben mit unterschiedlichen Menschen zu tun, sondern verfügen auch selbst über diverse Erfahrungen in gesellschaftliche Machtverhältnissen. Wichtig ist deshalb auch im Kontext Verwaltung:

  • die Sensibilisierung von Personen, die als Teil der weißen Mehrheitsgesellschaft keinen Rassismus erfahren müssen,
  • die Bestärkung von Personen, die rassismuskritisch und diskriminierungssensibel arbeiten möchten und damit in ihren beruflichen Umfeld auf Abwehr stoßen.
  • die Bestärkung von Personen, die alltäglich, oft unbewusst, auf Grund einer geteilten rassistischen Normalität diskriminiert werden

Letztere sind institutionell zwar in der Regel stark unterrepräsentiert, dadurch aber eben auch besonders ungeschützt. Wichtig ist hier, schrittweise ein Verständnis dafür zu schaffen, was es braucht, um rassismus- und/oder diskriminierungserfahrene Verwaltungsmitarbeitende nicht nur einzustellen, sondern auch zu halten.

Beratung

  • zu Fragen und Themen rund um die Schwerpunkte der UN-Dekade
  • zu spezifischen Hintergründen und Wirkweisen von anti-Schwarzem Rassismus
  • zu grundlegenden Fragen und Auseinandersetzungen mit Rassismus

 

Begleitung

  • beim Empowerment von rassismuserfahrenen Mitarbeitenden
  • bei der Sensibilisierung von weißen Mitarbeitenden
  • bei der Umsetzung der UN-Dekade in Verwaltungsroutinen

 

Vermittlung

  • von Kontakten zu facheinschlägigen Expert*innen afrikanischer Herkunft
  • von Kontakten zu rassismus- und diskriminierungserfahrenen zivilgesellschaftlichen Selbstorganisationen und Netzwerken
  • von Kenntnissen und Anwendungswissen im Themenbereich anti-Schwarzer Rassismus und Gleichstellung von Menschen afrikanischer Herkunft

Gesellschaftliche Verhältnisse sind komplex und mehrdeutig. Um dieser Vielschichtigkeit Rechnung zu tragen, ist unsere Arbeit intersektional angelegt. Das bedeutet, dass wir Diskriminierungsformen nicht isoliert voneinander betrachten, sondern sie in ihren Gleichzeitigkeiten und Überschneidungen (Intersektionen) wahrnehmen. So sind beispielsweise die Lebensrealitäten Schwarzer muslimischer Frauen in der Intersektion von anti-Schwarzem Rassismus, anti-muslimischem Rassismus und Misogynie (ugs. Frauenfeindlichkeit) zu betrachten. Anti-Schwarzen Rassismus intersektional einzubetten bedeutet also, ihn als wesentlichen Teil eines gesellschaftlich wirksamen Diskriminierungssystems zu begreifen, das viele verschiedene Barrieren und Ausschlüsse schafft.